Betreuungsgutscheine
Erziehungsberechtigte haben in der Gemeinde Münchenstein die Möglichkeit, sogenannte Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung zu beziehen. Primäres Ziel dieses System ist es, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.
Was sind Betreuungsgutscheine?
Betreuungsgutscheine sind eine finanzielle Unterstützung für die familienergänzende Betreuung von Kindern im Vorschulalter sowie im Schulalter. Für Erziehungsberechtigte besteht die freie Auswahl, in welcher Kindertagesstätte oder für welches Angebot der Schulergänzenden Betreuung SEB, Tagesfamilien oder Spielgruppen das Kind respektive die Kinder angemeldet werden. Die Höhe der Betreuungsgutscheine ist abhängig vom Einkommen sowie vom Pensum der Erwerbstätigkeit.
Wie gehen Sie vor, um Betreuungsgutscheine zu erhalten?
Suchen Sie einen Betreuungsplatz Ihrer Wahl in der Gemeinde bzw. in der Region. Alle nötigen Formulare finden Sie auf der Website www.muenchenstein.ch/kinderbetreuung. Schicken Sie das Antragsformular für Betreuungsgutscheine sowie die zusätzlichen erforderlichen Unterlagen vor Betreuungsbeginn an folgende Adresse: Schulergänzende Betreuung, Administration, Schulackerstrasse 4, 4142 Münchenstein. Im Anschluss werden Ihre Angaben zum Erwerbspensum und zum Einkommen geprüft. Auf dieser Grundlage wird Ihr Anspruch auf Betreuungsgutscheine berechnet. Sie werden schriftlich darüber informiert, ob und in welcher Höhe Ihnen Betreuungsgutscheine zugesprochen werden. Die Betreuungsinstitution stellt Ihnen monatlich bzw. periodisch den vollen Elternbeitrag in Rechnung, der direkt zu bezahlen ist. Sofern Ihnen Betreuungsgutscheine zugesprochen worden sind, erhalten Sie den entsprechenden Betrag monatlich bzw. periodisch ausbezahlt. Bei gemeindeeigenen Angeboten werden die Betreuungsgutscheine direkt verrechnet.
Wer hat Anspruch auf Betreuungsgutscheine?
Anspruch auf Betreuungsgutscheine haben Erziehungsberechtigte mit Wohnsitz in Münchenstein, die mindestens eine der folgenden Kriterien erfüllen:
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Ausübung einer Erwerbstätigkeit
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Besuch Massnahmen zur beruflichen Aus- und Weiterbildung oder des Wiedereinstiegs in eine berufliche Tätigkeit
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Besuch Massnahmen zur beruflichen Integration oder Deutschförderung
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Bezug einer Rente nach Invalidenversicherungsgesetzgebung. Der theoretische Beschäftigungsgrad entspricht dem Invaliditätsgrad.
Die zeitliche Beanspruchung durch eine der Tätigkeiten beträgt
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bei einer alleinerziehenden erziehungsberechtigten Person mindestens 20%
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bei erziehungsberechtigten Personen in ungetrennter Ehe, eingetragener Partnerschaft oder gefestigter Lebensgemeinschaft zusammen mindestens 120%
Betreuungsgutscheine in Spielgruppen sind nicht an eine Erwerbstätigkeit oder eine minimale zeitliche Beanspruchung gekoppelt. Detailliertere Angaben sind im Reglement über die familienergänzende Betreuung der Gemeinde Münchenstein zu finden.
Was gilt als massgebendes Einkommen?
Das für die Berechnung der Gutscheine massgebende Einkommen setzt sich zusammen aus dem steuerbaren Einkommen, zuzüglich Abzüge für Einzahlungen an die zweite und dritte Säule, zuzüglich Abzüge für den Liegenschaftsunterhalt, zuzüglich 10% des Reinvermögens (Ziff. 899), das CHF 100‘000 übersteigt, abzüglich CHF 6’500 pro Kind ab dem zweiten Kind mit Anspruch auf Kinder- oder Ausbildungszulagen im gleichen Haushalt lebend oder mit Unterhaltsverpflichtung.
Wie wird der Anspruch auf Betreuungsgutscheine berechnet?
Die Höhe der Gutscheine ist abhängig vom massgebenden Einkommen. Es werden Gutscheine bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 100’000 ausbezahlt. Bis zu einem massgebenden Einkommen von CHF 45‘000 wird der maximale Beitrag entrichtet. Mit zunehmendem Einkommen sinkt der Beitrag. Der maximale Beitrag pro Betreuungsstunde beträgt bei den Betreuungsformen Kindertagesstätten, schulergänzende Tagesstrukturen, Ferienbetreuung und Tagesfamilien CHF 9.50, bei den Spielgruppen CHF 7.50. Für Kinder unter 18 Monaten oder mit besonderen Bedürfnissen kann ein zusätzlicher Betrag vergütet werden. Die Erziehungsberechtigten zahlen in jedem Fall einen minimalen Beitrag pro Stunde in der Höhe von CHF 2.00 in Kindertagesstätten, schulergänzenden Tagesstrukturen, Ferienbetreuung und Tagesfamilien und CHF 1.00 in Spielgruppen. Die Festsetzung der Beiträge erfolgt einmal jährlich. Beiträge von Arbeitgebenden an die Kinderbetreuung werden bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt.
Wo können die Betreuungsgutscheine eingelöst werden?
Die Gutscheine können bei Kindertagesstätten mit Betriebsbewilligung der Standortgemeinde, bei Spielgruppen die dem «Verein IG Spielgruppen» angehören und Angeboten der Tagesstrukturen der Gemeinde Münchenstein eingelöst werden.
Was ist zu tun, wenn sich das Einkommen, das Erwerbspensum oder das Betreuungsverhältnis ändert?
Veränderungen des massgebenden Einkommens um +/-25% sowie des Erwerbspensums müssen der Gemeinde Münchenstein umgehend gemeldet werden, da dies für den Anspruch auf Betreuungsgutscheine relevant ist. Wenn das Betreuungsverhältnis mit dem Betreuungsangebot oder der Spielgruppe aufgelöst wird, muss der Bereich ebenfalls umgehend informiert werden.
